Projektanmeldung, Gebühren, Vertragsbedingungen

Nach Überprüfung der Anmeldedaten erhalten Sie per Mail eine Anmeldebestätigung. Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Projektteilnahme erst nach Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldung möglich ist.

Projekt Anmeldung

    und der Musikfabrik Steinfurt e.V., Gantenstraße 19, 48565 Steinfurt wird folgender Vertrag geschlossen:

    Projektbezeichnung:
    Projektart und -dauer
    Elektronische Unterschrift
    Bitte mit gedrückter Maustaste (oder Finger bei Touch-Devices) Unterschrift möglichst in Höhe des grau umrandeten Feldes schreiben. Für eine Unterschriften-Korrektur bitte "Clear"-Button klicken.
    Nachricht an das Musikfabrik Steinfurt Team (wird per E-Mail versendet)

    Teilnahmegebühren: Projektbereich

    Stand: 23.02.2021

    Machen Sie sich hier ein Bild über die Gebühren für die einzelnen, zeitlich befristeten Projekte.

    Singen für Zwei 8 x 45 Minuten
    72,-
    Euro
    Singen für Zwei – Online 6 x 30 Minuten 36,- Euro

    Die Teilnahmegebühr wird im Lastschriftverfahren vor Beginn des Kurses vom unten angegebenen Konto eingezogen.

    Vertragsbedingungen: Projektbereich

    1. Die Projektstunden finden in den Räumen der „Musikfabrik Steinfurt“ zu den auf unserer Website angegebenen Terminen statt.

    2. Bei Abwesenheit des Teilnehmers wird der Projekttermin nicht nachgeholt. Fällt ein Termin aus Krankheitsgründen seitens der Projektleitung aus, wird dieser  nach Vereinbarung nachgeholt.

    3. Die Teilnahmegebühr wird im Lastschriftverfahren vor Beginn des Kurses vom unten angegebenen Konto eingezogen. Es gelten die bei der Anmeldung vereinbarten Kurstermine.

    4. Die Projektteilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten erklären hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Bild-, Video- und Tonaufnahmen ihrer Personen im Rahmen von Veranstaltungen und Projektstunden der Musikfabrik Steinfurt, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse und Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung und Marketingmaßnahmen der Musikfabrik Steinfurt.

    5. Für liegengebliebene Gegenstände, Sach- und Personenschäden besteht keine Haftung seitens der Musikfabrik Steinfurt.

    6. Mündliche Absprachen haben keinerlei Gültigkeit und bedürfen der Schriftform.

    7. Gerichtsstand ist Steinfurt.